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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Studio Schön, Teuber & Teuber GbR, Trier

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Studio Schön® – Kreativstudio für Markenentwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio Schön® Teuber & Teuber GbR für Kreativleistungen im Sinne einer Design- und Marketingagentur (B2B).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Studio Schön® (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über kreative, strategische, konzeptionelle, gestalterische sowie beratende Leistungen.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind insbesondere Leistungen in den Bereichen:

    • Markenentwicklung und Markenstrategie

    • Corporate Design und Logoentwicklung

    • Kommunikationsdesign und Mediengestaltung

    • Marketing- und Kommunikationsberatung

    • digitale Medien, Webdesign, Social Media

    • Konzeption, Redaktion und kreative Umsetzung

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.

§ 4 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen oder Stundenhonoraren.

  3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  4. Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Fremdleistungen, Lizenzen, Reisekosten) werden gesondert berechnet.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

  3. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

  2. Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt bei der Agentur.

  3. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das im Vertrag definierte Nutzungsrecht.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

  5. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

§ 7 Bearbeitungen und Veränderungen

  1. Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der von der Agentur geschaffenen Werke – auch in Teilen – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

  2. Dies gilt insbesondere für:

    • Logoanpassungen

    • Veränderungen von Gestaltungselementen

    • Modifikationen durch Dritte (z. B. andere Agenturen, interne Marketingabteilungen)

  3. Unzulässige Bearbeitungen stellen eine Verletzung der Urheberrechte dar.

  4. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, branchenübliche Lizenznachforderungen geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Präsentationen und Entwürfe

  1. Entwürfe und Präsentationen bleiben auch bei Nichtbeauftragung Eigentum der Agentur.

  2. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.

  3. Bei unberechtigter Nutzung behält sich die Agentur Lizenzforderungen vor.

§ 9 Fremdleistungen

  1. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen.

  2. Fremdleistungen (z. B. Druckereien, Fotografen, Entwickler) werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Abnahme

  1. Kreative Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel rügt.

  2. Geringfügige gestalterische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 11 Haftung

  1. Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Für rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen oder Markenanmeldungen übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

§ 12 Gewährleistung

  1. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte wirtschaftliche oder werbliche Wirkung.

  2. Gestalterische Entscheidungen sind subjektiv und stellen keinen Mangel dar.

§ 13 Referenznennung

  1. Die Agentur ist berechtigt, das Projekt zu Referenzzwecken unter Nennung des Kunden zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.

  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Fassung Januar 2023

 

Trier, Januar 2023

Die Geschäftsführung von Studio Schön® Teuber & Teuber GbR

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