AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Studio Schön, Teuber & Teuber GbR, Trier
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Studio Schön® – Kreativstudio für Markenentwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio Schön® Teuber & Teuber GbR für Kreativleistungen im Sinne einer Design- und Marketingagentur (B2B).
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Studio Schön® (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über kreative, strategische, konzeptionelle, gestalterische sowie beratende Leistungen.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2 Vertragsgegenstand
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Vertragsgegenstand sind insbesondere Leistungen in den Bereichen:
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Markenentwicklung und Markenstrategie
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Corporate Design und Logoentwicklung
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Kommunikationsdesign und Mediengestaltung
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Marketing- und Kommunikationsberatung
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digitale Medien, Webdesign, Social Media
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Konzeption, Redaktion und kreative Umsetzung
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
§ 3 Vertragsschluss
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Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.
§ 4 Vergütung
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Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen oder Stundenhonoraren.
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Fremdleistungen, Lizenzen, Reisekosten) werden gesondert berechnet.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
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Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
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Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Sämtliche von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
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Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt bei der Agentur.
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Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das im Vertrag definierte Nutzungsrecht.
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.
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Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 7 Bearbeitungen und Veränderungen
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Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der von der Agentur geschaffenen Werke – auch in Teilen – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
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Dies gilt insbesondere für:
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Logoanpassungen
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Veränderungen von Gestaltungselementen
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Modifikationen durch Dritte (z. B. andere Agenturen, interne Marketingabteilungen)
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Unzulässige Bearbeitungen stellen eine Verletzung der Urheberrechte dar.
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In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, branchenübliche Lizenznachforderungen geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Präsentationen und Entwürfe
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Entwürfe und Präsentationen bleiben auch bei Nichtbeauftragung Eigentum der Agentur.
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Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.
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Bei unberechtigter Nutzung behält sich die Agentur Lizenzforderungen vor.
§ 9 Fremdleistungen
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Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen.
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Fremdleistungen (z. B. Druckereien, Fotografen, Entwickler) werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 10 Abnahme
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Kreative Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel rügt.
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Geringfügige gestalterische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
§ 11 Haftung
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Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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Für rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen oder Markenanmeldungen übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
§ 12 Gewährleistung
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Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte wirtschaftliche oder werbliche Wirkung.
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Gestalterische Entscheidungen sind subjektiv und stellen keinen Mangel dar.
§ 13 Referenznennung
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Die Agentur ist berechtigt, das Projekt zu Referenzzwecken unter Nennung des Kunden zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Fassung Januar 2023
Trier, Januar 2023
Die Geschäftsführung von Studio Schön® Teuber & Teuber GbR